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   OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 8/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 8/15 (https://dejure.org/2017,32586)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.05.2017 - 4 KN 8/15 (https://dejure.org/2017,32586)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - 4 KN 8/15 (https://dejure.org/2017,32586)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 27/03

    Aufhebung von Jagdzeiten für Blässhühner; Bestimmung von Jagdzeiten durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 8/15
    Auf dieses Grundrecht dürfe sich nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.08.2002 - 1 KN 27/03 -, Natur und Recht 2005, 269) sogar der Jagdgast berufen.

    Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).

    Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 24/03

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Jagdzeiten für Hermeline in der Landesverordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 8/15
    Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).

    Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.

  • BGH, 05.05.1988 - III ZR 116/87

    Entschädigung von Landwirten wegen der Neuansiedlung von Graugänsen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 8/15
    Im Einzelfall kann bei Vorliegen der von der Zivilrechtsprechung entwickelten Grundsätze zum enteignungsgleichen Eingriff ein Entschädigungsanspruch des Grundstückseigentümers gegeben sein (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.1988 - III ZR 116/87 -, juris - zu Schäden durch neu angesiedelte und mit der Jagd verschonte Graugänse).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95

    Anspruch gegen die ursprünglich beseitigungspflichtige Körperschaft auf ein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 8/15
    Auch wenn § 27 BJagdG kein subjektives Recht vermittelt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 30.03.1995 - 3 C 8/95 - DÜV 1995, 909), so ist die zuständige Behörde jedenfalls objektiv-rechtlich gehalten, unabhängig von den Schonzeiten auf der Grundlage des § 27 BJagdG die Verringerung des Wildbestandes anzuordnen.
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 8/15
    Gerade mit Blick auf die Jagdausübung sei von besonderer Bedeutung, dass die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprächen, so schwerwiegend sein müssten, dass sie "Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts, das durch die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG gesichert wird" (BVerfGE 83, 201/212, unter Bezugnahme auf BVerfGE 42, 263/294 f.; 58, 300/351).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 8/15
    Kumulativen oder "additiven" Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f.; 114, 196, 247; 123, 186, 266) wohnt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein spezifisches Gefährdungspotential für grundrechtlich geschützte Freiheiten inne (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 8/15
    Kumulativen oder "additiven" Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f.; 114, 196, 247; 123, 186, 266) wohnt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein spezifisches Gefährdungspotential für grundrechtlich geschützte Freiheiten inne (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 8/15
    Ob eine Kumulation von Grundrechten das Maß der rechtsstaatlich hinnehmbaren Eingriffsintensität noch wahrt, hängt hiernach von einer Abwägung aller Umstände ab (BVerfG, Beschl. v.27.03.2012- 2 BvR 2258/09 -, BVerfGE 130, 372 ff.).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 8/15
    Kumulativen oder "additiven" Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f.; 114, 196, 247; 123, 186, 266) wohnt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein spezifisches Gefährdungspotential für grundrechtlich geschützte Freiheiten inne (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 8/15
    Gerade mit Blick auf die Jagdausübung sei von besonderer Bedeutung, dass die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprächen, so schwerwiegend sein müssten, dass sie "Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts, das durch die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG gesichert wird" (BVerfGE 83, 201/212, unter Bezugnahme auf BVerfGE 42, 263/294 f.; 58, 300/351).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BGH, 14.06.1982 - III ZR 175/80

    Entschädigung einer Jagdgenossenschaft bei Durchschneidung eines Jagdbezirks

  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2021 - 10 KN 44/18

    Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum;

    Der Antragsteller ist als Jagdpächter antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, weil er geltend machen kann, durch die Einführung einer ganzjährigen Schonzeit für Blässgänse in seinem Jagdausübungsrecht verletzt zu sein (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 4, 31; vgl. OVG Hamburg, Zwischenurteil vom 20.4.2017 - 5 Bf 51/16 -, juris Rn. 47 ff.; Pardey/Hons/Brandt, NJagdG, Stand: August 2020, § 1 BJagdG/NJagdG, Ziff. 2; Schuck in Schuck, BJagdG, 3. Auflage 2019, § 3 Rn. 15).

    Bei der Einschränkung von Jagdzeiten handelt es sich grundsätzlich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Hessischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 12.2.2020 - P.St. 2610 -, juris Rn. 122 zu Art. 45 Abs. 1 Satz 2 HV; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 43; Pardey/Hons/Brandt, Jagdrecht in Niedersachsen, Stand: August 2020, Einf. Ziff. 1.2).

    Bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sind die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und dabei die anderen Verfassungsnormen, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie der Gleichheitssatz zu beachten (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 43).

    a) Mit der Festlegung einer ganzjährigen Schonzeit für Blässgänse bezweckt der Antragsgegner den Schutz der in ihrem Bestand gefährdeten Federwildart Zwerggans (Anser erythropus; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 50).

    Der Normgeber konnte sich daher im Rahmen des ihm hier zustehenden weiten Beurteilungsspielraums aufgrund der erhöhten Sozialbindung des Grundeigentums im Bereich des Jagdrechts (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, juris Rn. 12; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 6/15 -, juris Rn. 41; Hessischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 12.2.2020 - P.St. 2610 -, juris Rn. 139, 188) für die Festsetzung einer ganzjährigen Schonzeit für die Blässgänse zum Schutz der Zwerggänse entscheiden (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 50).

    b) Im Rahmen des ihm insoweit zukommenden Beurteilungsspielraums konnte der Antragsgegner auch davon ausgehen, dass die ganzjährige Schonzeit für Blässgänse zum Schutz des Bestandes der Zwerggänse geeignet und auch erforderlich ist, weil die Gefahr der Verwechslung der Zwerggans mit der Blässgans besteht (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 51; zur Verwechselungsgefahr im Rahmen des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 der Richtlinie 409/79/EWG vgl. auch EuGH, Urteil vom 19.1.1994 - C-435/92 -, juris Rn. 18).

    In gewissem Umfang sind Einwirkungen durch freilebendes Wild grundsätzlich allgemein hinzunehmen, sofern eine § 1 Abs. 2 BJagdG möglichst weitgehend entsprechende Hege des Wildbestandes gewährleistet ist (Senatsbeschluss vom 14.1.2020 - 10 ME 230/19 -, juris Rn. 26 m.w.N.; vgl. dazu auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 47).

    Maßgeblich können insoweit je nach den Umständen des Einzelfalls etwa das Ausmaß des Schadens (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 47; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 30.3.2015 - 16 A 1610/13 -, juris Rn. 62, und vom 13.12.2018 - 16 A 1834/16 -, juris Rn. 106), der Bestand der Wildart und dessen Lebensbedingungen sowie die Art der Bewirtschaftung und die Eigenart der Gebiete (Schuck in Schuck, BJagdG, 3. Auflage 2019, § 1 Rn. 19 f., 23 ff.) sein.

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2021 - 10 KN 43/18

    Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum;

    68 Bei der Einschränkung von Jagdzeiten handelt es sich grundsätzlich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Hessischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 12.2.2020 - P.St. 2610 -, juris Rn. 122 zu Art. 45 Abs. 1 Satz 2 HV; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 - juris Rn. 43; Pardey/Hons/Brandt, Jagdrecht in Niedersachsen, Stand: August 2020, Einf. Ziff. 1.2).

    Bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sind die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und dabei die anderen Verfassungsnormen, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie der Gleichheitssatz zu beachten (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 43).

    aa) Mit der Festlegung einer ganzjährigen Schonzeit für Blässgänse bezweckt der Antragsgegner den Schutz der in ihrem Bestand gefährdeten Federwildart Zwerggans (Anser erythropus; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 50).

    73 Der Normgeber konnte sich daher im Rahmen des ihm hier zustehenden weiten Beurteilungsspielraums aufgrund der erhöhten Sozialbindung des Grundeigentums im Bereich des Jagdrechts (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, juris Rn. 12; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 6/15 -, juris Rn. 41; Hessischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 12.2.2020 - P.St. 2610 -, juris Rn. 139, 188) für die Festsetzung einer ganzjährigen Schonzeit für die Blässgänse zum Schutz der Zwerggänse entscheiden (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 50).

    b) Im Rahmen des ihm insoweit zukommenden Beurteilungsspielraums konnte der Antragsgegner auch davon ausgehen, dass die ganzjährige Schonzeit der Bläss- und der Saatgans zum Schutz des Bestandes der Zwerg- bzw. der Waldsaatgans geeignet und auch erforderlich ist, weil die Gefahr der Verwechslung der Zwerggans mit der Blässgans (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 5) bzw. der Waldsaatgans mit der Tundrasaatgans (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 5/15 -, juris Rn. 49) besteht (zur Verwechselungsgefahr im Rahmen des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 der Richtlinie 409/79/EWG vgl. auch EuGH, Urteil vom 19.1.1994 - C-435/92 -, juris Rn. 18).

    In gewissem Umfang sind Einwirkungen durch freilebendes Wild grundsätzlich allgemein hinzunehmen, sofern eine § 1 Abs. 2 BJagdG möglichst weitgehend entsprechende Hege des Wildbestandes gewährleistet ist (Senatsbeschluss vom 14.1.2020 - 10 ME 230/19 -, juris Rn. 26 m.w.N.; vgl. dazu auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 47).

    Maßgeblich können insoweit je nach den Umständen des Einzelfalls etwa das Ausmaß des Schadens (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 47; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 30.3.2015 - 16 A 1610/13 -, juris Rn. 62, und vom 13.12.2018 - 16 A 1834/16 -, juris Rn. 106), der Bestand der Wildart und dessen Lebensbedingungen sowie die Art der Bewirtschaftung und die Eigenart der Gebiete (Schuck in Schuck, BJagdG, 3. Auflage 2019, § 1 Rn. 19 f., 23 ff.) sein.

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